Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15.02.2026 ausgetragen. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal mit.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

Wählende, die ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht mehr finden, können im Wahllokal auch unter Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) wählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Person auch tatsächlich in das Wählverzeichnis eingetragen ist und in „ihrem üblichen“ Wahllokal zur Wahl geht.

Wählen kurz nach dem Umzug

Wahlberechtigte, die zwischen dem 25.01. und dem 15.02.2026 nach Obermarchtal zuziehen, werden nur auf Antrag (bei der Anmeldung oder auf Anfrage beim Wahlamt) in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Alle Wahlberechtigten, die nach dem 15.02.2026 nach Obermarchtal zuziehen oder innerhalb Obermarchtals umziehen verbleiben in ihrem jeweiligen Herkunftswahlbezirk bzw. Fortzugsgemeinde. Sie können dort an der Urnenwahl teilnehmen oder einen Wahlschein beantragen.