Briefwahl

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr folgendermaßen beantragt werden:

  • Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (per Post, bitte selbst freimachen)
  • Briefwahl online beantragen - mit Ihrer Wahlbenachrichtigung

    Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen Ihrer Wahlbenachrichtigung möglich,
    Der Online-Antrag ist bis Montag vor der Wahl auf zwei Wegen möglich:

    • Über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code (Rückseite, oben rechts), besteht die Möglichkeit, bereits einen vorausgefüllten Briefwahlantrag mit Mobilgeräten abzurufen. Um den Antrag abzuschließen, müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.

    Die Beantragung über das Internet endet aus organisatorischen Gründen bereits am Dienstag, 03.03.2026, um 12:00 Uhr. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen nicht sichergestellt werden kann, sollten am bzw. ab 03.03. beantragte Briefwahlunterlagen persönlich auf dem Rathaus Obermarchtal abgeholt werden.

Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 15:00 Uhr, im Rathaus Obermarchtal, Hauptstraße 24, eingeworfen werden. Danach haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen direkt in der Turnhalle, Abt-Walter-Straße 2, bis 18:00 Uhr abzugeben.

Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Wahlscheine können noch bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann man noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr einen Wahlschein bzw. Briefwahl beantragen. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich bitte unter folgender Tel. Nr.: 0172 1511557 oder kommen Sie in das Wahllokal in der Turn- und Festhalle. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Hierzu ist das Rathaus am Samstag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter der Tel.: 07375/205 erreichbar.