Steuern & Gebühren in der Gemeinde Obermarchtal

Hundesteuer

Ein Hund kostet 40,00 Euro im Jahr.

Verantwortungsbewusste Hundehaltung
Merkblatt

Grundsteuer & Gewerbesteuer

Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - 730 v.H.

Grundsteuer B
für sonstige Grundstücke und Gebäude - 310 v.H.

Gewerbesteuer
340 v.H.

Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2025 gilt das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz. Es dient als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. D. h. die Reform der Grundsteuer wird sich erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Bis dahin werden die Grundsteuerbescheide auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform.

Wasser

Wasserzins
Die Verbrauchsgebühr je cbm zuzüglich MWST 7 % beträgt 2,90 Euro.

Abwassergebühren

  • Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser - 2,60 Euro
  • Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche - 0,32 Euro
  • Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser oder Wasser - 2,00 Euro

Kindergarten Elternbeiträge

Der monatliche Elternbeitrag beträgt ab 01.09.2024

Regelöffnungszeiten (30 Stunden):

Kind aus Familie mit
• 1 Kind 162,95 Euro
• 2 Kindern unter 18 J 125,98 Euro
• 3 Kindern unter 18 J 83,51 Euro
• 4 und mehr Kindern unter 18 J 30,95 Euro

Regelöffnungszeiten PLUS und Verlängerte Öffnungszeiten (35 Stunden):

Kind aus Familie mit
• 1 Kind 190,03 Euro
• 2 Kindern unter 18 J 146,91 Euro
• 3 Kindern unter 18 J 97,37 Euro
• 4 und mehr Kindern unter 18 J 36,10 Euro

Kombi-Modell (36 Stunden):

Kind aus Familie mit
• 1 Kind 195,47 Euro
• 2 Kindern unter 18 J 151,10Euro
• 3 Kindern unter 18 J 100,15 Euro
• 4 und mehr Kindern unter 18 J 37,13 Euro