Rathaus
Steuern & Gebühren in der Gemeinde Obermarchtal
Grundsteuer & Gewerbesteuer
Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - 730 v.H.
Grundsteuer B
für sonstige Grundstücke und Gebäude - 310 v.H.
Gewerbesteuer
340 v.H.
Grundsteuerreform
Ab dem 1. Januar 2025 gilt das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz. Es dient als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. D. h. die Reform der Grundsteuer wird sich erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Bis dahin werden die Grundsteuerbescheide auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform.
Wasser
Wasserzins
Die Verbrauchsgebühr je cbm zuzüglich MWST 7 % beträgt 2,90 Euro.
Abwassergebühren
- Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser - 2,60 Euro
- Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche - 0,32 Euro
- Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser oder Wasser - 2,00 Euro
Kindergarten Elternbeiträge
Der monatliche Elternbeitrag beträgt ab 01.09.2024
Regelöffnungszeiten (30 Stunden):
Kind aus Familie mit
• 1 Kind 162,95 Euro
• 2 Kindern unter 18 J 125,98 Euro
• 3 Kindern unter 18 J 83,51 Euro
• 4 und mehr Kindern unter 18 J 30,95 Euro
Regelöffnungszeiten PLUS und Verlängerte Öffnungszeiten (35 Stunden):
Kind aus Familie mit
• 1 Kind 190,03 Euro
• 2 Kindern unter 18 J 146,91 Euro
• 3 Kindern unter 18 J 97,37 Euro
• 4 und mehr Kindern unter 18 J 36,10 Euro
Kombi-Modell (36 Stunden):
Kind aus Familie mit
• 1 Kind 195,47 Euro
• 2 Kindern unter 18 J 151,10Euro
• 3 Kindern unter 18 J 100,15 Euro
• 4 und mehr Kindern unter 18 J 37,13 Euro