Briefwahl

Auch bei der Bürgermeisterwahl ist es möglich seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Hiermit möchten wir Sie informieren, was Sie bei der Bürgermeisterwahl beachten müssen.

Mit der Verteilung der Wahlbenachrichtigungen für die Bürgermeisterwahl wird voraussichtlich ab dem 09.02.2026 begonnen. Der für die Briefwahl erforderliche Wahlschein kann mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck im Rathaus Obermarchtal, Hauptstraße 21, 89611 Obermarchtal entweder persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – oder auch unter folgendem Link Online beantragt werden. Anträge über das Telefon sind nicht möglich.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch den Amtsboten zugestellt.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wähler allerdings erst nach der Zulassung der Bürgermeisterkandidaten (m/w/d) ab dem 20.02.2026. Zwischen dem Versand der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der Gemeinde Obermarchtal eingegangen sein müssen, liegt beim Wahltermin 08.03.2026 somit nur ein Zeitraum von gut drei Wochen. Im Hinblick auf diesen kurzen Zeitraum für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen, wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahl auch direkt vor Ort beim Rathaus Obermarchtal zu den üblichen Öffnungszeiten wahrgenommen werden kann.

Sobald bei der Gemeinde Obermarchtal mit der Verteilung der Wahlbenachrichtigungen begonnen wurde, wird auch der Link für den Online-Antrag auf der Homepage freigeschaltet.