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Lebenslagen

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen? Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert.

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, benötigt keinen Personalausweis. Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur bei Kinderreisepässen möglich, die nach dem 1. November 2007 ausgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Texten und Verfahrensbeschreibungen.

Verwandte Verfahren:

Weitere Informationen

Service-BW

Serviceportal des Landes
Baden-Württemberg.

Es bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen.

 
 
 
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